Primär kann man alles einlagern vom Autoreifen bis zum Kleiderschrank, vom Werkzeug bis zum Spielzeug, vom Sofa bis zur Kunstsammlung.
Es dürfen keine feuergefährlichen, giftigen oder illegalen Waren eingemietet werden.
- Jede Art von Lagerware, z.B. Möbel, Geschirr …
- Fahrräder
- Ordner und Akten
- Fachliteratur
- Messestände, Werbe und Marketingartikel
- Verkaufsmuster
- Motorräder ohne Treibstoff
- etc.